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Häufige
Fragen

✅ Ja, bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen Gutachter zu tragen (außer bei reinen Bagatellschäden unter ca. 750 € – aber auch hier prüfen wir genau!).

✅ Ja, bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für einen Anwalt für Verkehrsrecht übernehmen. Ein Anwalt ist sogar ratsam, um alle Ansprüche (z.B. auch Schmerzensgeld) durchzusetzen. Wir empfehlen Ihnen gerne einen spezialisierten Verkehrsrecht Fachanwalt aus unserem Netzwerk.

Wir ermitteln die Wertminderung professionell und nehmen sie ins Gutachten auf, damit Sie auch diesen finanziellen Nachteil ersetzt bekommen.